Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1723
BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95 (https://dejure.org/1995,1723)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - KVR 6/95 (https://dejure.org/1995,1723)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - KVR 6/95 (https://dejure.org/1995,1723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Marktbeherrschung - Bagatellmarktklausel - Raiffeisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 22 ff.
    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens; Geltung der Bagatellmarktklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1820
  • NJW-RR 1996, 1001 (Ls.)
  • WM 1996, 1330
  • BB 1996, 1732
  • DB 1996, 1230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Dementsprechend hat der Senat die nicht auf Mehrheitsbeteiligungen oder Beherrschungen gegründeten Verflechtungen verschiedener Energieversorgungsunternehmen als für die Beurteilung der Marktstellung relevant angesehen (BGHZ 73, 65, 73 - Erdgas Schwaben).

    Ebenso ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob die beteiligten Unternehmen als "wettbewerbliche Einheit" angesehen werden können (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGHZ 74, 359, 364 f. - Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft), also ob die beteiligten Unternehmen am Markt "wie ein Unternehmen" auftreten.

  • BGH, 22.06.1981 - KVR 7/80

    Fusionskontrolle bei Personalgesellschaften

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 22. Juni 1981 (KVR 7/80, WuW/E 1810, 1813 - Transportbeton Sauerland) ausgesprochen hat, kann es für die Anwendung der Bagatellmarktklausel aus besonderen Gründen zu einer Zusammenfassung lokaler Märkte kommen.
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Bezüglich der räumlichen Marktabgrenzung ist dem Bundeskartellamt darin zu folgen, daß sie sich nach den räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Anbieter bestimmt (vgl. Sen.Urt. v. 23. Februar 1988 - KZR 17/86, WuW/E 2483 - Sonderungsverfahren).
  • BGH, 07.03.1989 - KVR 3/88

    Bestimmung eines relevanten Marktes nach dem so genannten Bedarfsmarktkonzept -

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Eine solche Auslegung der Bagatellmarktklausel verläßt nicht das auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewendete sogenannte Bedarfsmarktkonzept, nach welchem sich die Marktabgrenzung nach der Austauschbarkeit des betreffenden Produkts aus der Sicht der Marktgegenseite bestimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. März 1989 - KVR 3/88, WuW/E 2575, 2576 - Kampffmeyer-Plange m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1979 - KVR 1/78

    Herrschendes Unternehmen und Fusionskontrolle

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Ebenso ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, ob die beteiligten Unternehmen als "wettbewerbliche Einheit" angesehen werden können (vgl. zu diesem Begriff BGHZ 73, 65, 77 - Erdgas Schwaben; BGHZ 74, 359, 364 f. - Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft), also ob die beteiligten Unternehmen am Markt "wie ein Unternehmen" auftreten.
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Ob seine Voraussetzungen vorliegen, ist Gegenstand einer komplexen Bewertung, die eine Gesamtbetrachtung aller maßgebenden Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung der auf dem relevanten Markt herrschenden Wettbewerbsverhältnisse, erfordert (BGHZ 67, 104, 113 - Vitamin-B-12; 68, 23, 28 ff. - Valium).
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Sie steht insbesondere nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 13. November 1990 (KZR 25/89, WuW/E 2683 - Zuckerrübenanlieferungsrecht), in welcher lediglich das Merkmal der "bestimmten Art von Waren" im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB in bezug auf den dortigen Fall konkretisiert wurde.
  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 79, 62, 65 f. - Klöckner-Becorit; vgl. zum gleichgelagerten Problem bei § 23 a Abs. 1 Nr. 2 GWB: Senat, Beschl. v. 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231, 2237 - Metro/Kaufhof), daß die Vermutung des § 22 Abs. 3 Satz 1 GWB auch bei der Fusionskontrolle nach § 24 Abs. 1 GWB nur dann Anwendung findet, wenn das Gericht das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung weder auszuschließen noch zu bejahen vermag.
  • BGH, 21.02.1978 - KVR 4/77

    GKN/Sachs

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Auch für die Beurteilung von Unternehmenszusammenschlüssen ist der Begriff der Marktbeherrschung in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 GWB gesetzlich definiert (allgemeine Meinung: vgl. BGHZ 71, 102, 108 - Kfz-Kupplungen).
  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95
    Der Senat hat bereits entschieden (BGHZ 79, 62, 65 f. - Klöckner-Becorit; vgl. zum gleichgelagerten Problem bei § 23 a Abs. 1 Nr. 2 GWB: Senat, Beschl. v. 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E 2231, 2237 - Metro/Kaufhof), daß die Vermutung des § 22 Abs. 3 Satz 1 GWB auch bei der Fusionskontrolle nach § 24 Abs. 1 GWB nur dann Anwendung findet, wenn das Gericht das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung weder auszuschließen noch zu bejahen vermag.
  • BGH, 16.12.1976 - KVR 2/76

    Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Es kommt auf die räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Nachfrager an (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037, 3042 - Raiffeisen).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Die hierfür entscheidende räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite (vgl. BGH WuW/E 2483, 2487 f. - Sonderungsverfahren; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen), hier der Kleinverbraucher von elektrischer Energie (Haushalts-, Gewerbe- und landwirtschaftliche Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 30.000 KWh und einer Stromabnahme aus Niederspannungsnetzen).
  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Das könnte DB Regio auch dann einen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ausreichenden strukturellen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen, wenn der Aufgabenträger, wie das Beschwerdegericht annimmt, SPNV-Verkehrsleistungen künftig verstärkt ausschreiben wird (vgl. BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3041 f. - Raiffeisen).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Die räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite, hier der Regional- und Ortsgasunternehmen (vgl. BGH WuW/E 2483, 2478 f. - Sonderungsverfahren; Beschl. v. 19.12.1995, KVR 6/95, WUW/E 3037, 3042 - Raiffeisen).
  • BGH, 11.07.2006 - KVR 28/05

    Deutsche Bahn/KVS Saarlouis

    a) Betrifft ein Zusammenschlussvorhaben mehrere räumlich nebeneinander liegende gleichartige Märkte, auf denen insgesamt im letzten Kalenderjahr mindestens 15 Millionen Euro umgesetzt wurden, sind die Voraussetzungen der Bagatellmarktklausel auch dann nicht erfüllt, wenn die Umsatzschwelle auf keinem Einzelmarkt überschritten worden ist (Fortführung des Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E BGH 3037 - Raiffeisen).

    Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es indessen, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen; erlangt ein Zusammenschlussvorhaben dadurch gesamtwirtschaftliche Bedeutung, dass es sich auf mehrere kleinere Märkte auswirkt, steht eine an Sinn und Zweck der Vorschrift ausgerichtete Auslegung ihrer Anwendbarkeit entgegen (BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen).

  • BGH, 25.09.2007 - KVR 19/07

    Sulzer/Kelmix

    Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel ist es, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen (Begründung des Regierungsentwurfs zur 2. GWB-Novelle BT-Drucks. VI/2520 S. 32; BGH, Beschl. v. 19.12.1995 - KVR 6/95, WuW/E 3037, 3042 - Raiffeisen; BGHZ 168, 295 Tz. 14 - Deutsche Bahn/KVS Saarlouis).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

    Die räumliche Marktabgrenzung bestimmt sich nach den tatsächlichen räumlichen Ausweichmöglichkeiten der Marktgegenseite, hier der Regional- und Ortsgasunternehmen (vgl. BGH WuW/E 2483, 2478 f. - Sonderungsverfahren; Beschl. v. 19.12.1995, KVR 6/95, WUW/E 3037, 3042 - Raiffeisen).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    Maßgeblich ist insoweit, was dem Anbieter in Bezug auf die Umstellung seiner Produktion bzw. seiner Vertriebskanäle nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zudem sinnvollerweise wirtschaftlich zugemutet werden kann (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 13.11.1990 - KZR 26/89 , WuW/E BGH 2683, Rz. 11 bei juris - Zuckerrübenanlieferungsrecht ; BGH, Beschluss v. 19.12.1995 - KVR 6/95 , WuW/E BGH 3037, Rz. 20 bei juris - Raiffeisen ; Fuchs/Möschel , in Immenga/Mest-mäcker , Wettbewerbsrecht: GWB, 5. Aufl. [2014], § 18 Rzn. 66 ff.; Bechtold , GWB, 7. Aufl. [2013], § 18 Rz. 29 m.w.N.).

Redaktioneller Hinweis

  • Raiffeisen Hauptgenossenschaft Nord AG/Raiffeisen Haupt-Genossenschaft eG, Hannover

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht